Tarifeinheitsgesetz teilweise verfassungswidrig

Am heutigen Dienstag fand die Urteilsverkündung zum Tarifeinheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.

Das Gesetz wurde 2014 durch Andrea Nahles, SPD, in Funktion der Arbeits- und Sozialministerin, auf den Weg gebracht. Ziel war es zu verhindern, dass kleine Spartengewerkschaften "das Land lahmlegen" können.

 

Einer der größten Aufreger im bisherigen Gesetzestextes war der, dass in einem Betrieb mit kollidierenden Tarifverträgen nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet werden sollte, die die meisten Mitglieder hat.

Dieser Paragraph 4a des Gesetzes zur Tarifeinheit wurde jetzt von den Richtern als verfassungswidrig eingestuft, da es die Interessen der kleineren Gewerkschaften einseitig vernachlässigt.

 

Der Gesetzgeber hat jetzt Zeit bis Ende 2018, um das Gesetz nachzubessern. Der Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute über fünf der elf Verfassungsklagen gegen das Tarifeinheitsgesetz entschieden. Wann weitere Urteile gefällt werden steht noch nicht fest.

 

Das Tarifeinheitsgesetz gilt also erstmal weiter, es hat aber bisher keinen praktischen Nutzen. Arbeitgeber in Deutschland scheuen bisher die äußerst schwierige Umsetzung des Gesetzes, um bei konkurrierenden Tarifverträgen die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern festzustellen. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, wie die Zahlen festgestellt werden müssen.